Allgemeine Geschäftsbedingungen des TJP e.V.

1. Geltungbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem TJP e.V.
und den Besucherinnen und Besucher, Veranstaltungs- und Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer und
Kundinnen und Kunden – nachfolgend BesucherInnen genannt – des TJP e.V.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle BesucherInnen des TJP e.V., sowohl für
Privatpersonen und Gruppen von Privatpersonen als auch für Gruppen pädagogischer Einrichtungen
(Schul-, Hort-, Kindergarten-, Kindertagesstätten-Gruppen und Gruppen sonstiger pädagogischer
Einrichtungen), sowie Unternehmen und andere Vereine.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Anderer erkennt der TJP e.V. nicht an.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des TJP e.V. in den Räumen
des TJP e.V., in den Räumen von Kooperations- und Vertragspartnern des Vereins und Veranstal-
tungen, die vom TJP e.V. im Freien durchgeführt werden.

2. Öffnungs-, Sprech- und Veranstaltungszeiten
Die Büro- und Sprechzeiten des TJP e.V. sind den Aushängen vor Ort sowie der Website unter
www.tjp-ev.de zu entnehmen.
Die Veranstaltungszeiten können von Diesen abweichen.
Den BesucherInnen des TJP e.V. steht der Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen des TJP e.V. im
Rahmen der Öffnungs- oder Veranstaltungszeiten frei.
Um allen BesucherInnen erlebnisreiche Stunden zu sichern, bittet der TJP e.V. darum, sich am
jeweiligen Veranstaltungstag pünktlich und direkt vor Ort bzw. den bei der Anmeldung genannten
Räumlichkeiten einzufinden. Bei verspätetem Erscheinen kann die Angebotszeit nicht verlängert
werden.

3. Fürsorge- und Aufsichtspflicht
Bei Teilnahme an Veranstaltungen oder dem Aufenthalt in den Räumen oder auf dem Gelände des
TJP e.V. verbleibt die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für die Minderjährigen sowie Schülerinnen und
Schüler während der gesamten Anwesenheit bei den begleitenden Aufsichtspersonen und wird von
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TJP e. V. weder übernommen noch kann es an diese
übertragen werden.

4. Sicherheit
Bei Veranstaltungen in Laboren und Werkstätten, zu denen Sicherheitshinweise und/oder Beleh-
rungen erforderlich sind, finden diese als Einweisung vor Beginn der Veranstaltung statt, um den
Arbeitsschutz und die Sicherheit zu gewährleisten. Diese gelten für Teilnehmende und deren
Begleitpersonen gleichermaßen. Für deren Umsetzung haben die Aufsichtspersonen teilnehmender
Minderjähriger Sorge zu tragen.
Den Sicherheitsanweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des TJP e.V. ist uneingeschränkt
Folge zu leisten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der TJP e.V. die Einhaltung der Regeln zur
Sicherheit aller BesucherInnen konsequent durchsetzen wird.
Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss von BesucherInnen oder dem Abbruch der Veranstaltung
führen. In diesem Fall wird der gezahlte Unkostenbeitrag nicht zurückerstattet. Die Entscheidung
darüber obliegt den Mitarbeitenden des TJP e.V.
Eine Teilnahme an Veranstaltungen in den Werkstätten ist nur mit angemessener, werkstattgeeigneter
Kleidung möglich.
Für alle BesucherInnen gelten die aktuellen Hygienemaßnahmen des Vereins.

5. Veranstaltungsbuchung
Besucher- oder Kundenanfragen zu Buchungen und Terminen können telefonisch, per E-Mail oder über
das Kontaktformular der Website erfolgen und werden als unverbindlich betrachtet. Angefragte
Termine können ggf. auch anderweitig vergeben werden, wenn nach Anfrage noch keine Bestätigung
erfolgt ist.
Buchungs- und Terminanfragen können bis zu drei Werktage vor dem Termin reserviert bzw. gebucht
werden.
Erst durch die Bestätigung per E-Mail durch den TJP e.V. gilt ein Termin bzw. eine Veranstaltung als
gebucht. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Vertragsverhältnis.
Der Buchungsbestätigung ist stets ein verbindliches Angebot beigefügt, welches die Kosten und die
Personenzahl beinhaltet.
5.1. Bezahlung
Die Bezahlung der gebuchten Veranstaltung kann vor Beginn der Veranstaltung in bar am Veranstal-
tungsort stattfinden oder vorab per PayPal oder Überweisung. Bei Bezahlung vorab per Überweisung
oder PayPal muss diese 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn beim TJP e.V. als Zahlungseingang
ersichtlich sein. Danach ist nur noch die Zahlung in bar zu Veranstaltungsbeginn möglich.
Bei Veranstaltungen, bei denen Kostenbeiträge für Material und/oder Aufwand entstehen, wird dieser
Kostenbeitrag stets in bar vor Ort entrichtet.
Kurse der Seniorenakademie sind am Monatsanfang zu bezahlen. Hier gilt, dass der gesamte Monats-
beitrag zu entrichten ist, wenn an mehr als einer Veranstaltung in diesem Monat teilgenommen wird.
Das gilt auch bei Verhinderung und unabhängig von der Anzahl der Kurstage im laufenden Monat.
Die Bezahlung erfolgt in bar vor Ort.
Ausgenommen sind Verträge oder Absprachen zur Anmietung von Räumlichkeiten. Hier erfolgt die
Bezahlung per Rechnung mit einem Zahlungsziel von maximal 14 Tage nach Rechnungsstellung.
5.2. Stornierungen und Absagen
Die Stornierung einer Veranstaltung bzw. einer Buchung ist bis 14 Tage vor dem Termin kostenlos.
Danach wird bei Absagen bis zu 48 Stunden an einem Werktag vor Veranstaltungsbeginn ein
Stornierungsbetrag von 30% der angebotenen Veranstaltungskosten erhoben. Bei Absagen innerhalb
von 48 Stunden an einem Werktag wird ein Stornierungsbetrag von 80% der Veranstaltungskosten
erhoben. Erfolgt keine Absage einer gebuchten Veranstaltung, so wird diese voll in Rechnung gestellt.
Muss eine Veranstaltung vereinsseitig aufgrund von Krankheit oder technischer Probleme entfallen,
wird keinerlei Gebühr fällig bzw. werden bereits gezahlte Beträge erstattet. Weitere Ansprüche
bestehen nicht.
5.3. Altersgruppe und Klassenstufe
Die Altersangaben zu unseren Veranstaltungen sind zu beachten und verbindlich, um allen Teil-
nehmenden ein altersgerechtes Erlebnis gewährleisten zu können.
Informationen über Altersgruppe bzw. Klassenstufe sind den Veranstaltungsinformationen des TJP e.V.
zu entnehmen.

6. Haftung
Der TJP e.V. haftet gegenüber BesucherInnen und KundenInnen in Fällen vertraglicher und außer-
vertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen.
In sonstigen Fällen haftet der TJP e.V. nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den
Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung
vorbehaltlich der Regelung des nachfolgenden Absatzes ausgeschlossen.

7. Bewerbung
Das Bewerben von Veranstaltungen und Angeboten durch den TJP e.V. erfolgt unverbindlich.
Änderungen an Inhalt, Umfang und Zeitraum behält sich der TJP e.V. vor.

8. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
Ton-, Foto- und Filmaufnahmen der Veranstaltungen sind im gesamten Haus aus urheberrechtlichen
Gründen strikt untersagt. Der TJP e.V. behält sich vor, von einzelnen Veranstaltungen Ton-, Foto-
und/oder Filmaufzeichnungen bzw. -übertragungen zuzulassen.
Einige Bereiche innerhalb der Räumlichkeiten bzw. auf dem Gelände werden aus Sicherheitsgründen
videoüberwacht. Diese Bereiche sind gekennzeichnet. Insofern kein Anlass besteht, werden diese
Aufnahmen nicht ausgewertet und nach 48 Stunden automatisch gelöscht.

9. Rauchen, Alkohol und Drogen
Rauchen ist lediglich auf der Außenfläche im dafür vorgesehenen und entsprechend beschilderten
Bereich gestattet, ansonsten im gesamten Gebäude und Außenbereich untersagt. Der Konsum oder
das Mitführen von Drogen oder Alkohol in den Räumen des TJP e.V. oder bei Veranstaltungen des
TJP e.V. sind untersagt.

10. Getränke und Speisen
Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist zulässig. Mitgebrachte Speisen und Getränke können in
der Mensa oder in bei Veranstaltungen dafür ausgewiesenen Bereichen genossen werden. Das Essen
und Trinken in den Veranstaltungsräumen ist untersagt.

11. Datenschutz
Entsprechend der seit dem 25.05.2018 geltenden DSGVO möchten wir alle BesucherInnen darauf
hinweisen, dass der TJP e.V. Daten ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung und der
Erfüllung der vertraglichen Pflichten erhebt. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die
Durchführung der gebuchten Veranstaltung erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den
Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und oder dem TJP e.V. für eine
Weiterverarbeitung (bspw. Newsletter) nicht ausdrücklich die Zustimmung gegeben wurde.
BesucherInnnen, deren Daten erhoben wurden, sind berechtigt, jederzeit Auskunft über die beim TJP
e.V. gespeicherten persönlichen Daten zu beantragen, sowie bei Unrichtigkeit der Daten die
Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Dies wird
der TJP e.V., wenn dem keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, unverzüglich durchführen.

12. Garderobe
Der TJP e.V. übernimmt grundsätzlich keine Haftung für die Garderobe oder mitgebrachte oder
während einer Veranstaltung gefertigte oder erworbene Utensilien oder Gegenstände. Alle
BesucherInnen haben selbst auf deren Sicherheit und Vollzähligkeit zu achten.
Auch wenn zu einer Veranstaltung eine Garderobe angeboten wird, gilt der Haftungsausschluss.

13. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Räumen des TJP e.V. gefunden werden, sind im Büro oder bei einem
der Mitarbeitenden des TJP e.V. abzugeben.
Der Verlust von Gegenständen ist dem TJP e.V. unverzüglich zu melden. Für abhanden gekommene
oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

14. Selbsthilfewerkstätten und Repair-Cafes
In Angeboten und Veranstaltungen mit dem Charakter einer Selbsthilfewerkstatt leistet der TJP e.V.
Unterstützung bei technischen Problemen im Rahmen seiner technischen, personellen und zeitlichen
Möglichkeiten. Dabei obliegt allein dem TJP e.V. die Entscheidung zu Umfang, Dauer und eingesetzter
Mittel. Die Ausführung übernimmt stets die/der BesucherIn.
Die Unterstützung des TJP e.V. erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und auf eigenes
Risiko. Der TJP e.V. übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, sowie für fehlerhafte
Reparaturen oder Arbeiten, bzw. für die Folgen fehlerhafter Reparaturen oder Arbeiten.
Insofern Ersatzteile, Materialien, Software oder Verbrauchsmittel für eine Reparatur oder Vergleich-
bares benötigt werden, übernimmt die Beschaffung stets und ausschließlich die/der BesucherIn. Die
Beratung bzw. Unterstützung durch Mitarbeitende des TJP e.V. ist unverbindlich. Sie befreit die/den
BesucherIn nicht von einer eigenen Prüfung des Services oder der Produkte auf ihre Eignung für die
vorgesehene Verwendung.
Die Entsorgung von Altteilen, Resten, Umverpackungen oder Betriebsstoffen erfolgt stets durch
die/den BesucherIn.
Zu keinem Zeitpunkt verbleiben Geräte, Geräteteile oder Werkzeuge im Besitz die/der BesucherIn
über die Veranstaltung hinaus beim TJP e.V.

15. Hausrecht
Der TJP e.V. behält sich das Recht vor, BesucherInnen den Zugang zu seinem Räumlichkeiten oder die
Veranstaltungsteilnahme zu verwehren, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie
die Veranstaltung stören oder andere BesucherInnen belästigen.
Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der oder die BesucherIn gegen diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder geltendes Recht verstoßen hat.
Das gilt auch für oder bei bereits gebuchten oder reservierten Veranstaltungen.
BesucherInnen können zudem aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese
stören oder andere Personen belästigen.

16. Hausordnung
Alle BesucherInnen sollen sich bei uns wohlfühlen. Deshalb bitten wir um gegenseitige Rücksicht-
nahme. Benutzen Sie die vorhandenen Abfallbehälter und behandeln Sie das Inventar sorgfältig, so
dass alle künftigen BesucherInnen gern unsere Räumlichkeiten und den Außenbereich aufsuchen. Bei
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung oder Zerstörung wird der/die VerursacherIn zur
Verantwortung gezogen.